R E H B I S

Bengalen-Serengeti-Savannah  Katzen

A U S T R I A

 

 

Rehberger Anton                                                                    Phone:  0043/ 676 960 68 85

Arbeitergasse 111                                                                  Mail:    rehbi80@gmx.at

7022 Schattendorf                                                                  Web:    www.rehbi.at

 

 

K A U F V E R T R A G

 

 

Käufer:

 

Name:

Strasse:

Ort:

Telefon:

 

Katze:

 

Name:

Rasse:

Geburtsdatum:

Geschlecht:

O Liebhabertier      O Zuchtkatze

Stammbaum: ACU

Entwurmung: 4x pro Jahr empfohlen!

Impfung: laut Impfpass

Sonstiges:

 

Diese Katze ist in einer exzellenten gesundheitlichen Kondition und vom Tierarzt untersucht. Für die weiteren Impfungen der Katze, ist der neue Besitzer verantwortlich, da jeder für sich selbst entscheiden muss, welche Impfungen er geben möchte.

Der Züchter übernimmt keine Verantwortung und Haftung für dieWesensentwicklung,

versteckte Krankheiten oder genetische Fehler der Katze.

Rehbis gibt für diese/s Kitten/Katze eine Gesundheitsgarantie von 3 Tagen.

Wenn innerhalb dieser Garantiezeit diese/s Kitten/Katze krank wird, übernimmt Rehbis die Tierarztkosten (nur mit original Beleg). Nach dieser Zeit (3 Tage nach Kauf) ist der neue Besitzer für ihr späteres Leben selbst verantwortlich. 

Rehbis gibt keine Garantie für die Fruchtbarkeit der Katze.

Diese Kitten sind bei Ihrer Abgabe meistens noch in der Fuzzy und verändern ihre äußere Erscheinung bis zu ca. 8 Monaten.

Wird eine Katze als Liebhabertier verkauft, darf nicht mit ihr gezüchtet werden (auch keine Fremddeckungen mit Kater). Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Käufer an den Verkäufer, 2000 Euro als  Aufpreis zum Zuchttier zu zahlen.

Jede Gabe von Medizin muss vorher mit einem Tierarzt abgesprochen werden.

Tipp:

Hypridkatzen reagieren bei Stress, Umgebungswechsel und Futterumstellung meist mit Durchfall der nach einigen Tagen meist von allein weggeht.

Sollte das nach einiger Zeit nicht der Fall sein, sollte unbedingt ein Tierarzt aufgesucht werden.

!!! Bitte geben Sie Ihrer Katze keine Milch!!! (Nur Laktosefreie - und Schafsmilch) 

Alle Jungtiere und Tiere der genannten Cattery werden regelmäßig fachtierärztlich untersucht, entwurmt und geimpft.

Der Käufer hat nach Besichtigung der Cattery und aller anwesenden Katzen das genannte Kitten gekauft. Er verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf Typ und Wesensentwicklung des Tieres gründen. Der Züchter/Verkäufer garantiert, dass das Tier bei Abgabe gesund und frei von Ungeziefer ist. Genetische Erkrankungen des Tieres sind dem Züchter/Verkäufer nicht bekannt.

Der Züchter/Verkäufer  haftet nicht für verstecke Mängel und Krankheiten, die bis zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen waren; er übernimmt weiters keine Gewähr für die weitere Entwicklung des Tieres (z.B. Wesensart, Fell, Größe, etc).

Der Züchter/Verkäufer behält sich das Rückgaberecht des Tieres an erster Stelle vor. Ein eventuell rückzuerstattender Kaufpreis wird zwischen dem Züchter/Verkäufer und des Käufers im jeweiligen konkreten Fall der Rückgabe abgesprochen, wobei in einem solchen Fall max. ein Drittel des Kaufpreises rückerstattet werden kann; diese 1/3 -  Kaufpreisrückerstattung gilt bis vier Wochen nach Übergabe des Tieres, danach erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises mehr, das Rückgaberecht bleibt allerdings aufrecht. Generell ist eine gänzliche volle Kaufpreisrückerstattung nicht möglich.

Anzahlungen vom Käufer werden nicht rückerstattet wenn der Käufer das angezahlte Kitten nicht mehr möchte bzw. sich nicht mehr meldet.

Der Züchter/Verkäufer kann aus nicht näher anzugebenden Gründen vom Kaufvertrag noch vor Abgabe des Tieres zurücktreten.

Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, und wurde diese nicht eingehalten, so hat der Züchter/Verkäufer das Recht auf Rückgabe der Katze von den Käufern, jedoch ohne Rückzahlung der bereits bezahlten Raten. Die Katze bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters/Verkäufers.

Die Weitergabe des Tieres an jemanden anderen als an den Züchter/Verkäufer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Züchter/Verkäufer. Für den Fall, dass der/die Käufer/in dieser Vereinbarung zuwider handelt, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von € 1.000,00 pro Tier fällig.

Der Käufer versichert eidesstattlich, dass er das Tier nur für sich, nicht für Dritte und nicht im Auftrag Dritter erwerben, sowie dass er weder Tierhändler oder Versuchstierhändler ist, noch eine Agenturtätigkeit in dieser Richtung ausübt.

Der Züchter/Verkäufer kann keine Garantie für Ausstellungserfolge geben, auch wenn die Katze beim Kauf noch so erwartungsvoll sein sollte. Vom Züchter wird keine Zuchttauglichkeitsgarantie abgegeben, auch dann nicht, wenn das Tier als Zuchttier abgegeben wurde.

Der Züchter/Verkäufer wird den Käufern mit ev. Fragen, Problemen und Entscheidungen, welche mit dem Wohl des Tieres in Zusammenhang stehen, mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Für allfällig auftretende Fragen oder sonstigen Problemen verpflichtet sich der Züchter/Verkäufer zur Hilfestellung, nicht nur um das Wohl des Tieres zu gewährleisten, sondern auch die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien auf einer guten Basis beizubehalten.

Es ist verboten, die Katze einschläfern zu lassen, ohne dass ein Tierarzt dieses aus medizinischen Gründen für zwingend notwendig erachtet. Darüber ist auf Wunsch des Züchters/Verkäufers ein Gutachten vorzulegen, und in jedem Fall ist der Züchter/Verkäufer davon sofort zu verständigen.

Im Falle des Todes der Katze ist der Käufer verpflichtet, dies de, Züchter sofort mitzuteilen bzw. dem Züchter die Katze zu übergeben, falls dieser nicht erreichbar ist, die tote Katze bei einer Tierklinik/Tierarzt zu hinterlegen mit dem Ersuchen um Obduktion des Tieres. Die Kosten der Obduktion trägt der Verkäufer.

 

Der Käufer erkennt mit seiner Unterschrift alle Bedingungen des Kaufvertrages und verzichtet auf Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche. Kaufpreisanzahlungen bzw. Kaufpreis wird nicht rückerstattet. Im Falle dass das Tier verstirbt (innerhalb von 6 Monaten) wird vom Züchter ein „Ersatz“-Tier nach Wahl des Käufers angeboten.

 

 

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Unterschrift Züchter: Rehberger Anton             Unterschrift neuer Besitzer

 

 

Schattendorf am ________________________

 

Gerichtsstand, 7000 Eisenstadt